Fahranfänger unter Drogeneinwirkung unterwegs
Am Dienstag (16. April) wurde um 20.45 Uhr ein 16-jähriger Rollerfahrer auf der Luxemburger Straße in Schleiden-Nierfeld angehalten und kontrolliert.
Auf Nachfrage gab der Schleidener an, am Morgen ein Bier und vor kurzem Cannabis konsumiert zu haben. Während der Kontrolle warf der 16-Jährige zwei Plastiktüten mit Cannabis vor den Streifenwagen.
Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,16 Promille. Bei Fahranfängern liegt die Promillegrenze bei 0,0.
Der freiwillige Drogenvortest verlief unter anderem positiv auf Marihuana. Auf der Polizeiwache Schleiden wurde dem Jugendlichen eine Blutprobe entnommen.
Der Schleidener besaß zudem keine gültige Fahrerlaubnis für den Roller.
Ein entsprechendes Strafverfahren wurde eingeleitet und das Kleinkraftrad zwecks technischer Untersuchung sichergestellt.
Die Polizei warnt nochmal ausdrücklich:
Das Führen eines Kraftfahrzeugs unter Drogeneinfluss bleibt verboten. Nach einem Konsum können die Wirkstoffe mehrere Tage im Körper verbleiben und somit nachweisbar sein.
Liegen Ausfallerscheinungen vor oder wird bei der Fahrt ein anderer Mensch oder eine fremde Sache von bedeutendem Wert gefährdet oder geschädigt, dann ist es sogar eine Straftat gem. §316 Strafgesetzbuch oder §315c Strafgesetzbuch, worauf eine Geld- oder Freiheitsstrafe angedroht ist und die Fahrerlaubnis entzogen werden kann.
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