Trunkenheitsfahrt durch 64-jährigen Fahrzeugführer ohne Fahrerlaubnis
Am frühen Abend des 16.04.2024 erhielten die Einsatzkräfte der Polizei Schwerin die Meldung, dass eine männliche Person unter Alkoholeinfluss einen PKW führen würde.
Über den Notruf der Polizei wurde durch Zeugen gemeldet, dass eine männliche Person ein alkoholisches Getränk konsumiert habe und im Anschluss mit einem PKW davongefahren sei.
Die eingesetzten Beamten verlegten zur Anschrift des Fahrzeughalters, an welcher die Fahrzeughalterin und ihr Ehemann angetroffen werden konnten. Beide stritten den Tatvorwurf vorerst ab. Durch detaillierte Angaben von Zeugen des Vorfalls erhärtete sich der Tatverdacht einer Trunkenheitsfahrt durch den 64-jährigen. Während der polizeilichen Maßnahme räumte das Ehepaar ein, dass der 64-jährige das Fahrzeug zuvor geführt hatte. Eine entsprechende Fahrerlaubnis konnte er nicht vorweisen.
Eine vor Ort durchgeführte Testung ergab einen Atemalkoholwert von 2,79 Promille. Im Anschluss wurde eine Blutprobenentnahme durchgeführt.
Das Führen eines PKW unter Alkoholeinfluss sowie das Fahren ohne Fahrerlaubnis werden strafrechtlich verfolgt.
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Paula Schlegel
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