BPOLI LUD: Gegen das Waffengesetz verstoßen
Am Samstagnachmittag wurden Bundespolizisten in Bad Muskau, Görlitzer Straße, auf einen Fußgänger aufmerksam. Die anschließende Kontrolle endete für den 27-Jährigen mit einer Strafanzeige. Schließlich bewahrte der Sachsen-Anhalter zwei Elektroschocker, die als Taschenlampe zu erkennen waren, sowie eine Gasdruckpistole ohne Prüfzeichen in seiner Tasche auf. Die Gegenstände wurden dem Mann abgenommen.
Bereits am Freitag war ein 25-Jähriger aus Rheinland-Pfalz wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Waffengesetz angezeigt worden. Der Mann saß in einem Pkw, in dem später Schlagstöcke, Spring- und Butterflymesser sowie ebenfalls mehrere als Taschenlampe getarnte Elektroimpulsgeräte entdeckt wurden. Auf dem Sicherstellungsprotokoll, welches dem Zoll für die weiteren Ermittlungen übergeben wurde, fanden sich schließlich 32 einzelne Positionen wieder.
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