Tasche eines Besuchers in Wohnung geraubt – Unfallflucht führt zu Tatverdächtigem und U-Haft
MK / Bielefeld - Mitte - Zunächst wurde ein 34-Jähriger am Sonntagabend, 21.04.2024, verdächtigt, einem jungen Mann aus Sassenberg mit einem Messer bedroht und seine Umhängetasche geraubt zu haben. Wenige Stunden später verursachte der Tatverdächtige mit einem Motorrad einen Unfall auf der Detmolder Straße, bei dem zwei geparkte Autos beschädigt wurden.
Der 30-Jährige aus Sassenberg befand sich ab Sonntagmorgen in der Wohnung einer 53-Jährigen an der Herforder Straße, in Nähe des Willy-Brandt-Platzes. Dabei trug er seine Umhängetasche über einer Schulter.
Anwesend war gegen 18:50 Uhr auch ein 34-Jähriger, der den 30-Jährigen plötzlich mit einem Messer bedrohte und ihm die Tasche abnahm. Eingeschüchtert verließ der Sassenberger das Haus. Die Umhängetasche mit einem Portemonnaie und einem Autoschlüssel behielt der 34-Jährige.
Der 30-Jährige meldete sich nach dem Raub zunächst bei Beamten der Bundespolizeiwache am Hauptbahnhof. Streifenbeamte übernahmen anschließend die ersten Ermittlungen und trafen in der Wohnung nur die 53-Jährige an.
Am frühen Montag stieß der gesuchte 34-Jährige mit einem ausgeliehenen Motorrad gegen zwei geparkte PKW. Zeugen beobachteten an der Detmolder Straße, wie der Motorradfahrer gegen 00:25 Uhr die Unfallstelle gegenüber der Einmündung der Fröbelstraße verließ und erkannten das Kennzeichen.
An einem Jülicher VW Polo wurden die Frontschürze linksseitig und der linke Außenspiegel abgerissen. An einem Skoda Enyaq aus dem Kreis Herford war das Heck links eingedrückt und die Heckschürze herausgesprungen. Das vordere Schutzblech der Honda CBR125 R riss ab und blieb an der Unfallstelle zurück. Je PKW soll der Sachschaden 3.500 Euro und an dem Krad 500 Euro betragen.
Aus vorherigen Einsätzen war den gerufenen Streifenbeamten der gesuchte 34-Jährige als Nutzer der Honda bekannt. Sie fanden zunächst das beschädigte Motorrad an der Adresse der 53-Jährigen und nahmen ihn in ihrer Wohnung fest. Wegen des Verdachts unter Betäubungsmittel gefahren zu sein, entnahm ihm eine Ärztin eine Blutprobe.
Weil der polizeibekannte 34-Jährige keinen festen Wohnsitz hat und er durch den Raub wiederholt strafrechtlich aufgefallen war, erkannten Kriminalbeamte während ihrer Ermittlungen Voraussetzungen für eine Untersuchungshaft. Dem Antrag einer Bielefelder Staatsanwältin auf U-Haft folgte das Bielefelder Amtsgericht wegen Flucht- und Wiederholungsgefahr.
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