BPOL NRW: Restfreiheitsstrafe von über zehn Monaten fällig – Bundespolizei verhaftet Niederländer

Im Rahmen einer stichprobenartigen Einreisekontrolle eines Fluges aus Barcelona/Spanien wurde durch die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf am gestrigen Dienstagabend (23.04.2024) ein 65-jähriger Niederländer festgestellt, gegen den ein Haftbefehl vorlag. Dieser wurde im März 2020 durch die Staatsanwaltschaft Stade wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Beihilfe zum unerlaubten Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge erlassen. Demnach wurde der Mann im Januar 2019 zu zwei Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Hiervon verblieb eine Restfreiheitsstrafe von 312 Tagen. Da er nach Deutschland zurückkehrte, wurde die Restfreiheitsstrafe fällig. Nach Eröffnung des Haftbefehls durch die Bundespolizei wurde der Mann an die Justizbehörden überstellt. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Flughafen Düsseldorf Pressestelle Daniela Maaßen Telefon: +49 (0) 211 / 9518 - 108 E-Mail: presse.dus@polizei.bund.de Postfach 30 04 42 40404 Düsseldorf Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.