BPOL NRW: Unfall dank Schnellbremsung verhindert – Bundespolizei ermittelt

Am gestrigen Dienstagmorgen (23. April) überquerte ein Kraftfahrzeug in Lüdenscheid einen Bahnübergang. Dabei soll dieses die Halbschranke touchiert und sich anschließend entfernt haben. Gegen 07:45 Uhr informierte ein Bahnmitarbeiter die Bundespolizei über eine Beschädigung der Halbschranke durch ein Fahrzeug. Die RB52 fuhr von Dortmund in Richtung Lüdenscheid, als kurz vor dem Bahnübergang "Am Kamp" in Lüdenscheid-Brügge ein Fahrzeug trotz Rotlicht und heruntergelassener Halbschranken um diese herumfuhr und den Bahnübergang überquerte. Der Triebfahrzeugführer des Zuges leitete eine Schnellbremsung ein und konnte so die Kollision mit dem PKW verhindern. Dadurch trat weder ein Personen- noch ein Sachschaden ein, auch die Reisenden in der Regionalbahn wurden nicht verletzt. Das Auto entfernte sich anschließend von dem Ereignisort, obwohl dieses zuvor die Bahnschranke touchiert hatte. Anhand des Kfz-Kennzeichens, welches der 55-jährige Zugführer notiert hatte, wurde die Halterin des Fahrzeuges ermittelt. Die Polizei Lüdenscheid suchte die Wohnanschrift der 24-Jährigen auf, konnte diese jedoch vor Ort nicht erreichen. Am Abend trafen Bundespolizisten die Deutsche dann an. Diese gab an, dass sie zum besagten Zeitpunkt das Kfz geführt hat. Die Lüdenscheiderin habe einen lauten Knall vernommen, jedoch aufgrund des eintretenden Schocks habe sie ihre Fahrt fortgesetzt. Sie klagte zudem über eine schlechte Sicht aufgrund der tiefstehenden Sonne. Die Bundespolizisten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Verstoßes gegen die Straßenverkehrsordnung sowie Sachbeschädigung ein. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Dortmund Pressestelle Anne Rohde Telefon: +49 (0) 231/ 56 22 47 - 1011 Mobil: +49 (0) 171/ 30 55 131 E-Mail: presse.do@polizei.bund.de Untere Brinkstraße 81-89 44141 Dortmund Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.