Polizeidirektion Göttingen spricht Verbot der Führung der Dienstgeschäfte gegen Beamten aus
Im Zusammenhang mit einem Einsatz, bei dem am 30.03.2024 in Nienburg ein 46-jähriger Mann getötet und eine 45-jährige Polizeibeamtin verletzt wurden, sind der Polizeidirektion Göttingen Vorwürfe gegen einen Beamten bekannt geworden. Demnach habe dieser im Internet rechtsextreme Inhalte und Verschwörungstheorien verbreitet.
Die Polizeidirektion Göttingen hat dies zum Anlass genommen, die erhobenen Vorwürfe dienstrechtlich zu betrachten. Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, könnte der Beamte, bei dem es sich um einen Diensthundführer der Diensthundführergruppe Nienburg handelt, seine Dienstpflichten verletzt haben.
Nach einer ersten Prüfung hat sich die Polizeidirektion Göttingen entschieden, gegenüber dem Diensthundführer, der sich zuletzt aus persönlichen Gründen und vorgeplant nicht im Dienst befand, gemäß § 39 Beamtenstatusgesetz ein Verbot der Führung der Dienstgeschäfte auszusprechen. Diese Maßnahme dient insbesondere dazu, eine solidere Grundlage für mögliche weitere personalrechtliche Maßnahmen und dauerhafte Entscheidungen zu gewinnen oder die Vorwürfe zu entkräften.
Der Diensthund des Beamten wird bis auf weiteres nicht eingesetzt und verbleibt zunächst bei dem Diensthundführer. Die weitere Verwendung des Diensthundes wird derzeit geprüft.
Die von der Polizeidirektion Göttingen getroffenen Maßnahmen stehen nicht in einem Zusammenhang mit den strafrechtlichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Verden zum polizeilichen Einsatz am 30.03.2024 in Nienburg.
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Natalia Bornemann-Zarczynska
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