Bundespolizei Flughafen Hannover: Patrone und Pfefferspray in der Luftsicherheitskontrolle
Eine 62-jährige machte sich am heutigen Morgen (29. April) auf den Weg zum Flughafen Hannover, um nach Adana zu fliegen. Bei der Luftsicherheitskontrolle legte sie ihren Rucksack in die Gepäckwanne. Dabei fiel den Luftsicherheitsassistenten aber sofort etwas Verdächtiges auf, so dass der Rucksack genauer überprüft werden musste. Die Beamten der Bundespolizei fanden dann im Handgepäck der Frau ein Pfefferspray. Da dies nicht die erforderlichen Prüfzeichen hatte und auch keine Kennzeichnung zur Tierabwehr aufwies, handelt es sich um einen verbotenen Gegenstand nach dem Waffengesetz. Die Reisende gab an, dass sie das Pfefferspray besitzt, um sich selbst zu schützen. Die Bundespolizei stellte das Pfefferspray sicher. Die Frau erhielt eine Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz.
Mit einer Strafanzeige im Gepäck musste auch ein 58-jähriger seine Reise nach Cap Verde antreten. Die Luftsicherheitsassistenten hatten auch hier den richtigen Blick, als der Mann sein Handgepäckstück der Luftsicherheitskontrolle übergab. Bei Durchleuchten des Rucksackes wurde ein verdächtiger Gegenstand festgestellt. Die Bundespolizei wurde hinzugezogen und überprüfte den Rucksack nun genauer. Dabei wurde eine Gewehrpatrone aufgefunden. Zu den Gründen, warum sich die Patrone noch in seinem Rucksack befand, wollte der Mann vor Ort keine Angaben machen. Die Patrone wurde durch die Bundespolizei eingezogen und nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen konnte der 58-jährige mit seiner Ehefrau die Urlaubsreise antreten.
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