BPOL NRW: Gruppe schlägt und tritt 23-Jährigen – Bundespolizisten trennen Beteiligte
Am gestrigen Sonntagmorgen (28. April) kam es im Dortmunder Hauptbahnhof zu einer Schlägerei zwischen sechs jungen Männern. Eine Videoauswertung der Bundespolizei half schließlich bei der Aufklärung.
Gegen 06:40 Uhr bestreiften Bundespolizisten den Hauptbahnhof Dortmund, als sie auf eine körperliche Auseinandersetzung im Personentunnel aufmerksam wurden. Die Beamten trennten die sechs Männer unverzüglich voneinander. Ein 23-Jähriger gab ab, dass er von den fünf Jugendlichen angegriffen worden sei. Der syrische Staatsangehörige wies sichtbare Verletzungen auf. Zur Sachverhaltsaufklärung und Identitätsfeststellungen wurden die Beteiligten und eine Zeugin (20) zur Bundespolizeiwache gebracht.
Im Rahmen der Durchsuchung wurde bei einem 21-Jährigen eine nicht geladene Schreckschusswaffe zugriffsbereit in seiner Bauchtasche vorgefunden. Einen Nachweis, der den kirgisischen Staatsbürger zum Führen der Waffe berechtigt, konnte der junge Mann aus Syke (Niedersachsen) nicht vorweisen.
Eine Videoauswertung der Überwachungskameras ergab, dass das Quintett zunächst mit dem Dortmunder (23) im Personentunnel in einen Streit geraten sei, dann sollen die vier Jugendlichen und der 21-Jährige gemeinschaftlich den Geschädigten mit Faustschlägen attackiert haben. Daraufhin soll dieser einem der Angreifer mit Anlauf in den Rücken getreten haben. Aus diesem Grund sollen die jungen Männer den 23-Jährigen mehrfach geschlagen haben, bis dieser zu Boden ging. Dann soll die Gruppe auf den am Boden liegenden Mann eingetreten haben.
Die Beamten informierten die Erziehungsberechtigten der deutschen (16, 17) und russischen Staatsbürger (17, 17) über die Geschehnisse.
Die Bundespolizisten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen gemeinschaftlicher, gefährlicher Körperverletzung gegen die jungen Männer aus Bassum (17), Göttingen (17), Syke (21) und Weyhe (16, 17), ein. Der 21-Jährige muss sich zudem wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz und der 23-jährige Geschädigte wegen Körperverletzung verantworten.
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