25 unerlaubte Einreisen und zwei Schleusungen aufgedeckt
Im Rahmen der wiedereingeführten Grenzkontrollen hat die Bundespolizei am vergangenen Wochenende zwei Schleusungen und 25 unerlaubte Einreisen in Südbrandenburg aufgedeckt.
Einsatzkräfte der Bundespolizei kontrollierten am Samstag und Sonntag in mehreren Fällen unerlaubt eingereiste Personen unterschiedlichster Nationalitäten. Den größten Anteil davon bildeten afghanische und irakische Staatsangehörige. In allen Fällen leitete die Bundespolizei gegen die strafmündigen Personen Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise und des unerlaubten Aufenthaltes ein. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen und Äußerung von Schutzersuchen leiteten Einsatzkräfte diese an die zuständige Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Brandenburg weiter. Sechs Personen wiesen die Beamtinnen und Beamten aufgrund fehlender Einreise- und Aufenthaltsvoraussetzungen nach Polen zurück. Unbegleitete Minderjährige kamen in die Obhut des zuständigen Jugendamts.
Am Samstagmorgen gegen 3:45 Uhr kontrollierten Einsatzkräfte auf der Autobahn 15 bei Bademeusel den Fahrer eines in Polen zugelassenen PKW. Der 27-jährige Usbeke wies sich mit gültigen usbekischen und polnischen Dokumenten aus. Seine 34-jährige irakische Begleiterin sowie ihre drei vier, acht und elf Jahre alten Kinder wiesen sich mit polnischen Asylbescheinigungen aus. Den 27-jährigen Fahrzeugführer nahmen die Beamtinnen und Beamten vorläufig fest und brachten ihn sowie die Frau und ihre Kinder zur weiteren Bearbeitung zur Dienststelle nach Bademeusel. Die Bundespolizisten leiteten gegen den Mann ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Einschleusens von Ausländern ein. Gegen die Frau leiteten sie ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise bzw. des unerlaubten Aufenthaltes ein. Alle Personen wiesen die Einsatzkräfte nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen nach Polen zurück.
Am Samstagabend gegen 20 Uhr kontrollierten Einsatzkräfte nach einem Bürgerhinweis einen PKW in Guben. Weder der 56-jährige ukrainische Fahrer des in Polen zugelassenen Fahrzeuges noch die anderen fünf Fahrzeuginsassen konnten für den Aufenthalt in Deutschland legitimierende Dokumente vorweisen. Die Beamtinnen und Beamten nahmen den 56-Jährigen und die afghanischen Staatsangehörigen im Alter zwischen 21 und 29 Jahren zur weiteren Bearbeitung mit zur Dienststelle. Gegen die afghanischen Männer leiteten die Bundespolizisten Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise bzw. des unerlaubten Aufenthaltes ein. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen und Äußerung von Schutzersuchen leiteten Einsatzkräfte sie zur Erstaufnahmeeinrichtung nach Eisenhüttenstadt weiter.
Gegen den ukrainischen Fahrer leitete die Bundespolizei ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Einschleusens von Ausländern im wiederholten Fall ein. Ein Gericht ordnete Untersuchungshaft an. Die Einlieferung in eine Justizvollzugsanstalt ist für den heutigen Tag geplant.
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