Unter Drogeneinfluss und ohne Führerschein und Versicherungsschutz Unfall verursacht

Bei einem sogenannten "Parkplatzunfall" auf einem Supermarktparkplatz an der Gustav-Heinemann-Straße am Freitag (26.04.), gegen 16:00 Uhr, stießen ein Ford und ein abgestellter Jaguar zusammen. Die zugehörigen Fahrzeugführer einigten sich zunächst selbstständig bezüglich der Schadensregulierung. Die Fahrzeugführerin des Ford, eine 31-jährige Frau aus Bonn, stieß beim Ausparken gegen den stehenden Pkw eines 18-jährigen Neussers. Somit ist die Bonnerin Verursacherin des Verkehrsunfalls und verpflichtet, ihrer Versicherung den Schaden zu melden. Die beiden einigten sich zunächst und vereinbarten nach ersten Erkenntnissen ein weiteres Treffen bezüglich des Austausches ihrer Daten. Da die Unfallverursacherin zum vereinbarten Zeitpunkt nicht kam, suchte der Neusser eine Polizeiwache auf. Während der Anzeigenerstattung meldete sich die Bonnerin dann telefonisch und ein erneutes Treffen wurde in der Nähe der Polizeiwache Kaarst vereinbart. Hier stellte sich heraus, warum die Bonnerin zunächst keine polizeiliche Unfallaufnahme wünschte. Die 31-jährige ist nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis, ihr Fahrzeug war mit unterschiedlichen Kennzeichen versehen und zudem ohne Versicherungsschutz. Sie erweckte weiterhin den Verdacht, dass sie unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand. Dieser Verdacht wurde durch einen Drogenvortest bestätigt. Ein Arzt entnahm der Frau zur Feststellung der Betäubungsmittelart und Menge eine Blutprobe. Sie muss sich nun in einem Strafverfahren unter anderem wegen Verkehrsunfallflucht, Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz, Fahren ohne Fahrerlaubnis und Fahren unter Einfluss von Betäubungsmitteln verantworten. Drogenkonsum führt zu deutlichen Beeinträchtigungen der optischen und akustischen Wahrnehmung sowie des Reaktions- und Konzentrationsvermögens. Daher ist es verboten, unter dem Einfluss von Drogen ein Fahrzeug zu führen. Drogenkonsumenten gefährden nicht nur sich selbst, sondern auch Freunde und Familienangehörige, die bei ihnen im Auto mitfahren, und alle anderen Verkehrsteilnehmer. Wenn Fahrzeugführer unter Drogeneinfluss am Straßenverkehr teilnehmen, begehen sie eine Ordnungswidrigkeit und müssen eine Geldbuße bis zu 1.500 Euro zahlen. Außerdem erhalten sie ein Fahrverbot zwischen einem und drei Monaten. Wer drogenbedingt einen Fahrfehler macht, andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder einen Unfall baut, begeht eine Straftat. Dies hat unter anderem ein Bußgeld- bzw. Strafverfahren, eine Führerscheinsperre bis zu fünf Jahren und eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) zur Folge. Rückfragen von Pressevertretern bitte an: Der Landrat des Rhein-Kreises Neuss als Kreispolizeibehörde -Pressestelle- Jülicher Landstraße 178 41464 Neuss Telefon: 02131/300-14000 02131/300-14011 02131/300-14013 02131/300-14014 Telefax: 02131/300-14009 Mail: pressestelle.neuss@polizei.nrw.de Web: