Unter Drogeneinfluss und ohne Führerschein geklautes Auto gefahren
Das Führen eines Fahrzeuges unter dem Einfluss eines berauschenden Mittels ist verboten und kann ein Bußgeldverfahren oder ein Strafverfahren nach sich ziehen.
In einem solchen Strafverfahren muss sich nun ein 56-jähriger Neusser verantworten. Dieser fiel Polizeibeamten am Montag (29.04.) gegen 15:15 Uhr im Bereich der Alfred-Pierburg-Straße als Fahrzeugführer auf und sollte einer Kontrolle unterzogen werden. Er beachtete die Anhaltezeichen der Beamten zunächst nicht und wollte sich so offenbar der Kontrolle entziehen. Wenig später fanden die Beamten auf einem Parkplatz das Fahrzeug mit offenen Türen und laufendem Motor. Der Neusser flüchtete zu Fuß und wurde von weiteren hinzugerufenen Polizisten angetroffen. Hier stellte sich auch der Grund seiner versuchten Flucht heraus. Er ist nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis und es bestand der Verdacht des Fahrens unter Einfluss von berauschenden Mitteln. Ihm wurde auf einer Polizeiwache eine Blutprobe zur Feststellung der Art und Menge der konsumierten Betäubungsmittel entnommen. Bei den weiteren Ermittlungen stellte sich dann ebenfalls heraus, dass das Fahrzeug eine Woche zuvor, in der Nacht von Montag (22.04.) auf Dienstag (23.04.), von der Moerser Straße in Meerbusch entwendet wurde. Die Ermittlungen zu dieser Tat laufen noch. Es wird geprüft, ob der Angetroffene mit dem Diebstahl in Verbindung gebracht werden kann.
er Neusser wurde nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wieder
entlassen.
Die entsprechenden sachbearbeitenden Kommissariate haben die weiteren Ermittlungen übernommen.
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