Bundespolizei am Hamburg Airport: als Taschenlampe getarnter Elektroschocker sowie Springmesser sorgen für Ärger
Am Dienstag gegen 7:00 Uhr machte sich ein 83-jähriger deutscher Staatsangehöriger auf den Weg von Hamburg nach Istanbul. Neben seinem Handgepäck legte er auch seine Jacke bei der Sicherheitskontrolle in die Gepäckwanne. Darin stellten die Luftsicherheitsassistenten in einer Innentasche jedoch etwas Verdächtiges fest. Die Bundespolizei wurde hinzugezogen und überprüfte das Kleidungsstück genauer. Aufgefunden wurde eine Taschenlampe, die jedoch nicht alltäglich war. Sie konnte auch als Elektroschocker eingesetzt werden. Dies ist jedoch ein verbotener Gegenstand nach dem Waffengesetz. Der Reisende war sichtlich erschrocken darüber, dass seine Taschenlampe auch ein Elektroschocker ist. Dieser Umstand war ihm nach eigenen Angaben nicht bekannt. Trotzdem erhielt der Reisende von der Bundespolizei eine Strafanzeige. Der Elektroschocker wurde sichergestellt. Anschließend konnte der Mann aus der polizeilichen Maßnahme entlassen werden. Seinen Flug hat er jedoch verpasst.
Gegen 14:15 Uhr wurde der nächste verbotene Gegenstand in der Luftsicherheitskontrolle festgestellt. Ein 57-jähriger bulgarischer Staatsangehöriger wollte nach Varna fliegen. Seinen als Handgepäck mitgeführten Trolley legte er in die Gepäckwanne, die anschließend geröntgt wurde. Dabei wurde etwas Verdächtiges erkannt, die Bundespolizei hinzugerufen. Die Beamten öffneten das Gepäckstück, ein Springmesser kam zum Vorschein. Auch dies ist ein verbotener Gegenstand nach dem Waffengesetz. Die Sicherstellung sowie eine Strafanzeige waren die Folge. Der Reisende wollte sich zum Sachverhalt nicht äußern. Ihm konnte die Weiterreise gestattet werden.
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