Auch am 1. Mai – Polizei ist Verkehrssündern auf der Spur

Die Kollegen der Besonderen Verkehrsüberwachung Anklam haben am gestrigen Feiertag (01. Mai 2024) in der Zeit von 08:30 Uhr bis 17:30 Uhr auf der L 35, Abzweig Stresow Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt. In diesem Bereich beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit 80 km/h. Von ca. 2.300 durchgefahrenen Fahrzeugen überschritten insgesamt 141 die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung. Ergebnisse der durchgeführten polizeilichen Messungen sind ein Fahrverbot (ab 41 km/h Überschreitung), 29 Bußgelder (ab 16 km/h Überschreitung) und 112 Verwarngelder (bis 15 km/h Überschreitung). Die höchste Überschreitung an dem Tag war ein Fahrzeug mit gemessenen 188 km/h, wovon nach Abzug der Toleranz ein Wert von 182 km/h und damit eine Überschreitung von 102 km/h vorgeworfen werden kann. Hier wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Es muss nun mit einem Bußgeld von 738,50 Euro, drei Monaten Fahrverbot und zwei Punkten in Flensburg gerechnet werden. Rückfragen bitte an: Polizeiinspektion Anklam Pressestelle Cindy Trehkopf Telefon: 03971 251 3040 E-Mail: pressestelle-pi.anklam@polizei.mv-regierung.de Internet: