Alkohol sorgte rund um den 1. Mai für mehrere Unfälle und Verletzte -#polsiwi

Gleich vier Mal sorgte rund um den 01. Mai Alkohol am Steuer beziehungsweise am Lenkrad für Verkehrsunfälle. Bereits am Dienstagabend (30. April) kam es in Siegen-Gosenbach zu einem Trunkenheitsunfall. Ein 65-jähriger Mann war mit seinem Ford Fiesta auf der Gosenbacher Hütte unterwegs. In einer langgezogenen Linkskurve kam er nach rechts von der Fahrbahn ab und prallte gegen einen dort stehenden Abfallcontainer. Bei der Unfallaufnahme gab der Fahrer an, dass er nicht mehr klar habe gucken können. Dies könnte an dem Alkoholkonsum gelegen haben. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert über zwei Promille. Der Mann musste die Polizeibeamten zur Wache begleiten, wo eine Blutprobe durchgeführt wurde. Außerdem behielten die Beamten den Führerschein ein. Der Fiesta musste abgeschleppt werden. Am frühen Morgen des 01. Mai ist es auf der Gerndorfer Höhe bei Freudenberg zu einem weiteren Unfall aufgrund Alkoholes gekommen. Die Polizei erhielt gegen 09:50 Uhr Kenntnis über einen verunfallten Seat Cupra im Bereich der Landstraße L 562 kurz hinter der Ortschaft Mausbach. Bei Eintreffen vor Ort befand sich zunächst kein Fahrzeugführer vor Ort. Erste Ermittlungen ergaben, dass ein Abschleppunternehmen an dem Morgen gegen ca. 05:00 Uhr einen Abschleppauftrag telefonisch erhielt. Da es sich um einen Unfall handelte, wurde dem Anrufer mitgeteilt, dass er sich an die Polizei wenden müsse. Der alkoholisiert wirkende Anrufer habe daraufhin das Telefonat abgebrochen. Im Verlauf der Unfallaufnahme erschien dann ein 37-Jähriger Mann als Beifahrer vor Ort und gab sich als Fahrer des Cupra zu erkennen. Er habe am Vorabend eine Kneipentour gemacht und war am frühen Morgen an dieser Stelle verunfallt. Ein Atemalkoholtest fiel positiv aus. Auch hier erfolgte die Entnahme von Blutproben. Das Fahrzeug stellte die Polizei sicher, ebenso wie den Führerschein. Nicht ganz so glimpflich ist ein Unfall am Abend des 01. Mai ausgegangen. Gegen 17:27 Uhr stürzte ein 21-jähriger Rollerfahrer in der Geisweider Gerberstraße. Er hatte zuvor die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren und prallte gegen einen am Seitenrand geparkten Pkw. Bei der Unfallaufnahme wurde Alkoholgeruch in der Atemluft des 21-Jährigen wahrgenommen. Ein entsprechender Alkoholtest fiel positiv aus. Daher wurde im weiteren Verlauf im Krankenhaus eine Blutprobe entnommen. Ins Krankenhaus kam er aufgrund diverser Schürf- und Schnittverletzungen. Weitere Ermittlungen an der Unfallstelle ergaben, dass für den Roller kein gültiges Versicherungskennzeichen vorlag. Außerdem war der 21-Jährige nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Der vierte Unfall ereignete sich gegen 19:00 Uhr am 01. Mai in Freudenberg-Büschergrund auf der Olper Straße und führte zu hohem Sachschaden und vier Verletzten. Ein 18-jähriger VW Up-Fahrer war samt dreier Mitfahrer im Alter zwischen 17 und 19 Jahren von Büschergrund Richtung Freudenberg unterwegs. Im Bereich eines dortigen Imbisses wollte er nach links auf den dazugehörigen Parkplatz abbiegen. Dabei übersah er eine entgegenkommende Mercedes-Limousine. Der 37-jährige Mercedesfahrer konnte nicht mehr ausweichen und es kam zum Zusammenstoß der Fahrzeuge. Durch umherfliegende Trümmerteile wurde ein am Straßenrand geparkter Opel Coupe beschädigt. Durch die Kollision geriet der Mercedes ins Schleudern und prallte gegen einen Laternenmast. Dieser löste sich zum Teil aus der Verankerung und stieß gegen ein Vordach eines Wohnhauses. Bei dem Unfall wurde der 37-jährige Mercedesfahrer sowie die drei Mitinsassen des 18-Jährigen Unfallverursachers leicht verletzt. Der 18-Jährige selbst blieb unverletzt. Im Rahmen der Unfallaufnahmestellten die Polizeibeamten allerdings Alkoholgeruch fest. Zunächst gab der junge Mann an, nichts getrunken zu haben. Nachdem der Atemalkoholtest eine deutliche Alkoholisierung ergab, räumte er ein, ein bis zwei Bier getrunken zu haben. Nach Ergebnis des Testergebnisses dürfte dies ebenfalls nicht stimmen. Die Beamten ordneten eine Blutprobe an. Zudem wurde der Führerschein sichergestellt. Insgesamt dürfte der Gesamtschaden bei fast 100.000 Euro liegen. Insbesondere der zum Schluss beschriebene Unfall zeigt die Gefahr bei Alkohol am Steuer auf. Wenn es zum Unfall kommt, können Personenschäden und hohe Sachschäden die Folge sein. Und wie auch in diesem Fall werden oftmals Unbeteiligte in Mitleidenschaft gezogen. Im Extremfall kann dies Menschenleben kosten. Die Polizei appelliert daher: "Lassen Sie nach Alkoholkonsum das Fahrzeug stehen, damit Sie kein #LEBEN gefährden!" Rückfragen bitte an: Kreispolizeibehörde Siegen-Wittgenstein Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Telefon: 0271 - 7099 1222 E-Mail: pressestelle.siegen-wittgenstein@polizei.nrw.de