Bundespolizei Flughafen Hannover: Pilot verweigert alkoholbedingt die Mitnahme eines Reisenden

Mindestens einen Drink hatte ein 56-jähriger Deutscher am frühen Morgen des 6. Mai zu viel getrunken. Beim Betreten des Luftfahrzeuges fiel der an Bord befindlichen Crew auf, dass der Mann alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigte. Der Pilot der Maschine entschied, dass der Mann seine Urlaubsreise nicht antreten darf und das Flugzeug umgehend zu verlassen hat. Die hinzugezogene Bundespolizei begleitete den Mann zurück in das Flughafengebäude und übergab das zwischenzeitlich wieder ausgeladene Reisegepäck. Somit konnte der Mann, natürlich nicht mit dem eigenen Pkw, die Heimreise antreten. In diesem Zusammenhang empfiehlt die Bundespolizei die Verhaltensordnung für Reisende und Besucher des Flughafens Hannover und seiner Partner zu beachten. Neben einem möglichen Ausschluss vom Flug können weitere Konsequenzen drohen, die einzelfallabhängig auch strafrechtliche Konsequenzen zur Folge haben können. https://dahajm.hannover-airport.de/airport/stressfrei-reisen-so-gehts/ Rückfragen bitte an: Bundespolizeiinspektion Flughafen Hannover Detlef Zieling Telefon: 0511 7281-1031 Mobil: 0175 9031999 E-Mail: detlef.zieling@polizei.bund.de X @bpol_nord