BPOL NRW: Bundespolizisten stellen Einhandmesser sicher
Gestern Nachmittag (06. Mai) überprüften Bundespolizisten im Gelsenkirchener Hauptbahnhof einen Mann. Dieser führte ein verbotenes Messer mit sich.
Gegen 16:30 Uhr bestreiften Bundespolizisten den Hauptbahnhof Gelsenkirchen. Dabei kontrollierten sie einen 29-Jährigen. Die Beamten fragten den Deutschen nach verbotenen oder gefährlichen Gegenständen. Daraufhin händigte er ihnen ein Einhandmesser aus, welches sich in seiner Hosentasche zugriffsbereit befand.
Dabei handelt es sich um ein Messer, welches mittels einer, an der Klinge angebrachten Öffnungshilfe einhändig geöffnet und je nach Verschlussmechanismus auch wieder einhändig geschlossen werden kann.
Ein berechtigtes Interesse, welches den Hamburger zum Führen des Messers berechtigt, konnte er nicht vorweisen. Der junge Mann gab gegenüber den Polizisten an, dass er dieses zur Selbstverteidigung trage.
Die Bundespolizisten stellten das Messer sicher und leiteten ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz ein.
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