Kinderpornografie bei Schüler-Chats

In einer Whats-App-Gruppe von Schülern im Müritzkreis hat ein Mitglied kinder- bzw. jugendpornografische Inhalte geteilt. Einige Kinder haben als Reaktion die Gruppe verlassen, andere haben das Mitglied angeschrieben und gebeten, so etwas sein zu lassen und alles wieder zu löschen. Einige Schüler haben dann genau richtig gehandelt und einem Lehrer der Schule Bescheid gesagt. Der hat das Ganze dann bei der Polizei angezeigt. Leider ist das kein Einzelfall - eher im Gegenteil. Es ist schon beinah zum Trend geworden, bei Sex-Chats mitzumachen und an vermeintlich Fremde oder auch an Klassenkameraden Nacktfotos von sich zu verschicken. Auch kinder- und jugendpornografische Inhalte digital in Gruppen zu verbreiten, ist mittlerweile zum Massenphänomen geworden. Präventionsbeamte der Polizei sind deswegen immer wieder im Einsatz an Schulen, um zu dem Thema aufzuklären. Wichtig ist dabei auch nicht nur die Zusammenarbeit von Polizei, Schule und Schülern, sondern auch das familiäre Umfeld ist gefragt! Der Appell der Polizei an die Eltern: Kontrollieren Sie regelmäßig die Handys und Laptops der Kinder und Jugendlichen. Eine Überprüfung von Chats bei Computerspielen und von Apps wie WhatsApp, TikTok, Instagram, Snapchat und Co. kann solche Fälle aufdecken und im Zweifel verhindern, dass die Kinder und Jugendlichen selbst Bilder oder Videos von sich verschicken. Doch nicht nur die Kontrolle ist wichtig, sondern auch Aufklärung von Beginn der Handynutzung an. Wer bestimmte Apps oder Chatmöglichkeiten nicht von vornherein für seine Kinder sperrt, sollte den eigenen Kindern klar machen, dass sie sich Eltern sofort anvertrauen, wenn sie selbst Bilder oder Videos mit sexuellem Hintergrund erhalten. Kindern sollte klar gesagt werden, dass es keine lapidare Angelegenheit ist, wenn sie zu Sex-Chats oder zum Verschicken von Nacktbildern aufgefordert werden. Hinter vermeintlichen gleichaltrigen Jungen oder Mädchen, stecken in Wahrheit zumeist erwachsene Täter, die sich das Vertrauen der Opfer erschleichen. Auch das Weiterleiten von kinder- und jugendpornografischem Material zum Beispiel an Freunde ist strafbar. Es ist also kein Kavaliersdelikt, etwa in Gruppenchats mit Mitschülern Nacktbilder von Mädchen oder Jungen weiterzuverbreiten. Rückfragen bitte an: Claudia Berndt Polizeiinspektion Neubrandenburg Pressestelle Polizeiinspektion Neubrandenburg Telefon: 0395/5582-5003 E-Mail: pressestelle-pi.neubrandenburg@polizei.mv-regierung.de