BPOLI PW – GdpD POM: Zahlung von 1860,- Euro ersparte 62 Tage Haft
Einem 33jährigen polnischen Staatsangehörigen wurde gestern gegen 14:25 Uhr der Versuch der Einreise nach Deutschland zum Verhängnis. Bei der Kontrolle an der BAB 11 in Pomellen in Fahrtrichtung Berlin stellten die Bundespolizisten eine Ausschreibung durch die Staatsanwaltschaft Osnabrück zur Festnahme/Strafvollstreckung wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz und Urkundenfälschung fest. Gegen den Polen war eine Geldstrafe in Höhe von 1860,00 Euro sowie 10,00 Euro Reststrafe und 218,60 Euro Kosten verhängt worden. Bei Nichtzahlung hätte er 62 Tage Ersatzfreiheitsstrafe zu verbüßen gehabt.
Nach Zahlung der Geldstrafe von 1860,00 Euro ohne die dazugehörigen Kosten konnte der 33jährige um 17.30 Uhr die Dienststelle wieder verlassen.
Rückfragen bitte an:
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