BPOLI DD: Selbststeller am Hauptbahnhof Dresden muss ins Gefängnis
Am Sonntagmorgen (12.05.2024) stellte sich eine Person freiwillig bei der Wache der Bundespolizei am Hauptbahnhof Dresden vor. Die Person gab an, gesucht zu werden und sich freiwillig stellen zu wollen. Nach Überprüfung seiner Personalien wurden zwei Haftbefehle der Staatsanwaltschaft Dresden zur Strafvollstreckung festgestellt. Einer der Haftbefehle war zur Abwendung einer Freiheitsstrafe durch Zahlung von 1350,00 EUR und der andere zur Abwendung einer Freiheitsstrafe durch Zahlung von 858,00 EUR. Da der 29 -jährige Deutsche die offenen Geldstrafen nicht bezahlen konnte, wurde er nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen zur JVA Dresden verbracht und verbüßt dort jetzt 155 -tägige Ersatzfreiheitsstrafe.
Am Sonntagmittag ereignete sich im Hauptbahnhof Dresden ein Diebstahl, der zu einer Festnahme führte. Ein 39 -jähriger deutscher Staatsangehöriger wurde beim Verlassen eines Supermarktes vom Sicherheitspersonal kontrolliert. Dabei wurden mehrere entwendete Artikel festgestellt, die vermutlich aus dem Laden stammten. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellte sich heraus, dass der Mann mit einem Haftbefehl gesucht wird. Im Jahr 2021 wurde er durch das Amtsgericht Zwickau wegen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 10 Monaten verurteilt. Derzeit verbüßt er die noch offene Restfreiheitsstrafe von 293 Tagen in der JVA.
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