BPOLI LUD: Kein Geld dabei – Ersatzfreiheitsstrafe angetreten
Weil er kein Geld dabeihatte, kurzfristig keins beschaffen konnte und auch seine Mutter nicht - wie zuvor angekündigt - "auslegen" konnte, trat am Sonntag ein polnischer Bürger (53) seine mehrwöchige Ersatzfreiheitstrafe an. Der 53-Jährige war vor einem knappen Jahr vom Amtsgericht Lübeck wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe i.H.v. 600,00 Euro verurteilt worden. Später folgte ein Vollstreckungshaftbefehl, auf den die Bundespolizei nun im Rahmen ihrer vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen bei Görlitz aufmerksam wurde.
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