Freundschaftsdienst endet mit Verhaftung

Am 15.05.2024 gegen 00:30 Uhr wurde ein Mann im Bundespolizeirevier Puttgarden vorstellig und wollte das Fahrzeug von seinem Freund abholen. Dieser musste das Fahrzeug dort Tage zuvor wegen "Fahren ohne Fahrerlaubnis" stehen lassen, da ihm die Weiterfahrt untersagt wurde. Grundsätzlich stellt das Abholen des Fahrzeugs durch einen Freund kein Problem dar. In diesem Fall allerdings schon... Eine fahndungsmäßige Überprüfung des Abholers ergab, dass er per Haftbefehl gesucht wurde. Der Grund dafür: "Fahren ohne Fahrerlaubnis". Er wurde folglich verhaftet und ihm wurde der Haftbefehl eröffnet. Demnach sollte er eine Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von -30- Tagen antreten oder ersatzweise eine Geldstrafe in Höhe von 1.200 EUR, plus Verfahrenskosten leisten. Da er die Geldstrafe vor Ort entrichten konnte, durfte er nach Überprüfung seiner Fahrerlaubnis die Dienststelle verlassen und das Fahrzeug seines Freundes mitnehmen. Rückfragen bitte an: Bundespolizeiinspektion Kiel Pressestelle Katharina Wala Telefon: 0431/ 980 71 - 118 E-Mail: bpoli.kiel.c-oea@polizei.bund.de Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt nimmt als Bundesbehörde ihre Aufgaben in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern sowie in Nord- und Ostsee und anlassbezogen darüber hinaus wahr. Dazu sind ihr als operative Dienststellen die Bundespolizeiinspektionen in Flensburg, Kiel, Rostock, Stralsund und Pasewalk sowie die Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung Rostock und eine Mobile Kontroll- und Überwachungseinheit unterstellt. Mit den Bundespolizeiinspektionen See in Neustadt in Holstein, Warnemünde und Cuxhaven verfügt sie als einzige Bundespolizeidirektion über eine maritime Einsatzkomponente "Bundespolizei See", um die Seegrenze in der Nord- und Ostsee (Schengen-Außengrenze) zu überwachen. Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt beschäftigt insgesamt ca. 2600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, darunter Polizeibeamte, Verwaltungsbeamte und Tarifbeschäftigte. Auf Grundlage des Bundespolizeigesetzes und anderer Gesetze nimmt sie umfangreiche und vielfältige Aufgaben wahr. Dazu gehören insbesondere: - der grenzpolizeiliche Schutz des Bundesgebietes, - die bahnpolizeilichen Aufgaben - die grenzpolizeilichen, schifffahrtspolizeilichen und umweltpolizeilichen Aufgaben in Nord- und Ostsee. Weitere Informationen zur Bundespolizei und zur Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt erhalten Sie unter .