+ Polizei untersagt Weiterfahrt eines ungenehmigten Schwertransports +

Ein weiterer Medieninhalt Ober-Mörlen: Polizei untersagt Weiterfahrt eines ungenehmigten Schwertransports Aufmerksamen Beamten des Regionalen Verkehrsdienstes Wetterau fiel am Dienstagvormittag (14.05.2024) auf der B275 bei Ober-Mörlen ein Schwertransport auf, an dem gelbe Blitzleuchten angebracht waren. Da es für diese Blitzleuchten in Deutschland keine Zulassung gibt, entschieden sich die Ordnungshüter das Fahrzeug im Rahmen einer Kontrolle genauer unter die Lupe zu nehmen. Bei der Kontrolle stellten die Polizisten fest, dass der Fahrer weder eine Genehmigung für die Fahrzeuglänge von 18,80 Meter und die Breite von 2,90 Meter noch eine Ausnahmegenehmigung für die verbauten gelben Rundumleuchten und Blitzleuchten vorweisen konnte. Auf dem Anhänger befand sich eine Siebanlage mit einem Gewicht von etwa 15 Tonnen. Zur Ladungssicherung hatte der Fahrer vier Zurrketten angebracht. Die Beamten bemerkten jedoch, dass alle vier Zurrketten nicht gültig geprüft und die erforderliche Hakensicherung teilweise nicht mehr vorhanden war. Im Kipper des Zugfahrzeuges lagen weitere Anbaugeräte mit einem Gesamtgewicht von circa 6 Tonnen. Diese waren jedoch nur mit zwei Zurrgurten gesichert. Auf Grund dieser Feststellungen untersagten die Verkehrsexperten die Weiterfahrt. Erst nachdem der Fahrer den Anhänger mit der Ladung abkoppelte und die Anbauteile auf dem Kipper mit weiteren Zurrgurten nachsicherte, durfte er seine Fahrt fortsetzen. Gegen Fahrer und Halter leitete der Verkehrsdienst Ermittlungsverfahren ein. Tobias Schwarz, Pressesprecher Rückfragen bitte an: Polizeipräsidium Mittelhessen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Ferniestraße 8 35394 Gießen Telefon: 0641/7006-2045 E-Mail: pressestelle.ppmh@polizei.hessen.de