BPOL NRW: Bundespolizei stellt Drogen und Teleskopschlagstock bei Verurteiltem sicher
Am vergangenen Freitagmittag (17. Mai) nahmen Bundespolizisten im Hauptbahnhof einen Mann fest. Zudem fanden die Beamten bei ihm einen Schlagstock und Drogen auf.
Gegen 11:30Uhr bestreiften Bundespolizisten den Essener Hauptbahnhof und kontrollierten währenddessen einen 41-Jährigen. Die Frage, ob er gefährliche oder verbotene Gegenstände mit sich führen würde, bejaht der deutsche Staatsbürger und gab an, einen Teleskopschlagstock in seiner Bauchtasche zu führen. Bei einer Durchsuchung fanden die Beamten neben dem gefährlichen Gegenstand auch eine geringe Menge Amphetamine bei dem Oberhausener auf. Bei dem Teleskopschlagstock handelt es sich um einen Schlagstock, welcher aus mehreren Segmenten besteht. Durch Ausziehen oder mithilfe einer ruckartigen Schleuderbewegung lässt er sich auf seine volle Länge ausfahren. Der Teleskopschlagstock erreicht dabei eine maximale Länge von bis zu einem Meter.
Zudem ergaben Ermittlungen, dass die Staatsanwaltschaft Duisburg nach dem Mann suchen ließ. Das Amtsgericht Mülheim verurteilte den Deutschen im August 2020 rechtskräftig, wegen Erschleichens von Leistungen, zu einer Geldstrafe in Höhe von 40 Tagessätzen zu je 10 Euro.
Da er bisher weder die geforderte Summe in Höhe von 350 Euro (zzgl. Verfahrenskosten) zahlte, noch sich der Haftantrittsladung stellte, wurde er zur Festnahme ausgeschrieben.
Die Bundespolizisten stellten die Drogen, sowie den Teleskopschlagstock sicher, verhafteten den Oberhausener und brachten ihn anschließend in die eine Justizvollzugsanstalt. Der 41-Jährige wird sich nun wegen der Verstöße gegen das Waffen- und Betäubungsmittelgesetz verantworten müssen.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Dortmund
Pressestelle
Pia Leonhardt
Telefon: +49 (0) 231 / 56 22 47 - 1012
Mobil: +49 (0) 173/ 71 50 710
E-Mail: presse.do@polizei.bund.de
Untere Brinkstraße 81-89
44141 Dortmund
Weitere Informationen erhalten Sie unter oder
unter oben genannter Kontaktadresse.