BPOLI LUD: Haftbefehl wegen Sachbeschädigung
Am Montag, den 20. Mai 2024, wurde ein 29-jähriger Pole auf dem Autobahnrastplatz An der Neiße festgenommen. Die fahndungsmäßige Überprüfung ergab einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Landshut. Der Pole war vor knapp einem Jahr vom Amtsgericht Freising wegen Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe in Höhe von 5000,00 Euro verurteilt worden. Später folgte ein Vollstreckungshaftbefehl, auf den die Bundespolizei nun im Rahmen ihrer wiedereingeführten Grenzkontrollen bei Görlitz aufmerksam wurde. Da der 29-Jährige nicht zahlen konnte, sitzt er jetzt seine Ersatzfreiheitsstrafe ab.
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