909 Verkehrssünder über das Pfingstwochenende durch die Polizei festgestellt

Die Kollegen der Besonderen Verkehrsüberwachung Anklam haben am Samstag (18. Mai 2024), am Pfingstsonntag (19. Mai 2024) und am Pfingstmontag (20. Mai 2024) Geschwindigkeitsmessungen an verschiedenen Standorten im Landkreis Vorpommern-Greifswald durchgeführt. Insgesamt wurden dabei 909 Geschwindigkeitsüberschreitungen festgestellt. Am Samstag wurden in der Zeit von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr auf der L 262, Höhe Groß Ernsthof Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt. In diesem Bereich beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h. Von ca. 1.000 durchgefahrenen Fahrzeugen überschritten insgesamt 123 die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung. Ergebnisse der durchgeführten polizeilichen Messungen sind 1 Fahrverbot (innerorts ab 31 km/h Überschreitung), 41 Bußgelder (innerorts ab 16 km/h Überschreitung) und 82 Verwarngelder (innerorts bis 10 km/h Überschreitung). Die höchste Überschreitung lag bei 84 km/h, wovon nach Abzug der Toleranz ein Wert von 81 km/h und damit eine Überschreitung von 31 km/h vorgeworfen werden kann. Am Pfingstsonntag waren die Kollegen von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr auf der B 109, Höhe Heilgeisthof im Einsatz. In diesem Bereich beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit ebenfalls 50 km/h (innerorts). Von ca. 2.600 durchgefahrenen Fahrzeugen überschritten insgesamt 202 die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung. Ergebnisse der durchgeführten polizeilichen Messungen sind 12 Fahrverbote, 70 Bußgelder und 132 Verwarngelder. Die höchste Überschreitung lag bei 114 km/h, wovon nach Abzug der Toleranz ein Wert von 111 km/h und damit eine Überschreitung von 61 km/h vorgeworfen werden kann. Am Pfingstmontag wurden auf der BAB 20, Höhe Peenetalbrücke in der Zeit von 11:00 Uhr bis 19:00 Uhr bei insgesamt ca. 5.150 durchfahrenden Fahrzeugen 584 Geschwindigkeitsüberschreitungen festgestellt. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit in diesem Bereich liegt bei 100 km/h. Ergebnisse der durchgeführten polizeilichen Messungen sind 12 Fahrverbote (außerorts ab 41 km/h Überschreitung), 207 Bußgelder (ab 16 km/h Überschreitung) und 377 Verwarngelder (bis 15 km/h Überschreitung). Die höchste Überschreitung an dem Tag war ein Fahrzeug mit gemessenen 173 km/h, wovon nach Abzug der Toleranz ein Wert von 168 km/h und damit eine Überschreitung von 68 km/h vorgeworfen werden kann. In den 15 Fällen, in denen ein Fahrverbot vorliegt, wurden jeweils Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Es muss nun mit einem Bußgeld von 738,50 Euro, drei Monaten Fahrverbot und zwei Punkten in Flensburg gerechnet werden. Rückfragen bitte an: Polizeiinspektion Anklam Pressestelle Cindy Trehkopf Telefon: 03971 251 3040 E-Mail: pressestelle-pi.anklam@polizei.mv-regierung.de Internet: