BPOL NRW: Diensthund verhindert Angriff auf Bundespolizisten
Am gestrigen Abend (22. Mai) unterstützten Bundespolizisten Mitarbeiter der Deutschen Bahn bei der Durchsetzung eines Platzverweises am Haltepunkt Dortmund-Lütgendortmund. Ein Tatverdächtiger versuchte dabei einen der Beamten unvermittelt, mit geballten Fäusten anzugreifen. Dies wurde durch den anwesenden Diensthund der Bundespolizei unterbunden.
Gegen 22:40 Uhr wurde die Bundespolizei am Dortmunder Hauptbahnhof darüber in Kenntnis gesetzt, dass es am Haltepunkt Dortmund-Lütgendortmund zu Ordnungsstörungen durch zwei Personen gekommen sein soll. Zudem sollen die Männer sich hochgradig aggressiv verhalten und nach körperlichen Auseinandersetzungen mit Reisenden und Mitarbeitern der Deutschen Bahn gesucht haben. Den gegen sie erteilten Platzweis, durch Sicherheitsbeamte der Deutschen Bahn, sollen sie nicht Folge geleistet haben. Ein Hundeführer der Bundespolizei Dortmund, sowie ein weiterer Uniformierter begaben sich unverzüglich zu der Örtlichkeit. Vor Ort trafen die Einsatzkräfte auf zwei polnische Staatsbürger, die sich gegenüber den Polizisten uneinsichtig und zunehmend aggressiv zeigten.
Zur Feststellung der Identität, wurden die Aggressoren aufgefordert, sich gemeinsam mit den Bundespolizisten zum Haupteingang zu begeben. Dieser Aufforderung kamen der 61-Jährige und sein Begleiter nur zögerlich nach. Während der Maßnahme rannte der Dortmunder plötzlich mit geballten Fäusten auf einen der Beamten zu. Bevor dieser den Uniformierten erreichen konnte, setzte der Diensthundeführer der Bundespolizei Dortmund, seinen Diensthund gegen den Angreifer ein. Dieser stieß den aggressiven Mann mit seinem Stoßkorb gegen die Brust, sodass der Angriff unterbunden wurde. Der Tatverdächtige erlitt dabei keinerlei Verletzungen. Auch die angebotene Versorgung durch einen Rettungswagen lehnte der Pole ab.
Nach der Feststellung der Identität, wurden die beiden Männer mit einem Platzverweis für den Haltepunkt Dortmund-Lütgendortmund entlassen. Der 61-Jährige wird sich nun wegen tätlichen Angriffes auf Vollstreckungsbeamte verantworten müssen.
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