BPOL NRW: Spaziergang mit Folgen – Bundespolizei vollstreckt offene Fahndungen
Ein " Spaziergang" hat für einen 40-jährigen Polen jetzt unangenehme Folgen.
Gegen 18:30 Uhr wurde der Mann dabei Beobachtet wie er den Standstreifen der Autobahn 4 entlang spazierte. Eine Streife der Bundespolizei Aachen hielt den Mann an und unterzog ihn einer Kontrolle.
Er gab an, dass er LKW-Fahrer sei und sein Fahrzeug sich in den Niederlanden auf einem Rastplatz befinden würde. Er war gerade auf dem Weg dorthin. Über die Gefahren des "Spazieren" auf der Autobahn war er sich nicht im Klaren.
Bei der fahndungsmäßigen Überprüfung kam heraus, dass sein Fußmarsch auf der Autobahn aktuell in den Hintergrund geraten würde. Er war von der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Während der Haft wurde Ihm aufgrund der Schwere der Tat sowohl sein Freizügigkeitsrecht entzogen, als auch eine siebenjährige Wiedereinreisesperre für Deutschland ausgesprochen.
Beim Antreffen in Deutschland muss er sofort seine
Restfreiheitsstrafe von 619 Tagen antreten. Die Person wurde verhaftet und dem Polizeigewahrsam in Aachen zugeführt.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Aachen
PHM David Specks
Telefon: +49 (0) 241 56 837 - 1007
E-Mail: presse.ac@polizei.bund.de
Bahnhofplatz 3
52064 Aachen
Weitere Informationen erhalten Sie unter oder
unter oben genannter Kontaktadresse.