Goch – Vorgeschriebener Mindestabstand nicht eingehalten / Radfahrer wird beim Überholen von Auto berührt und stürzt

Am Dienstag (21. Mai 2024) gegen 14:45 Uhr wurde ein 76-jähriger Pedelec-Fahrer aus Goch bei einem Verkehrsunfall auf der Pfalzdorfer Straße in Goch verletzt. Als er einen vor ihm langsamer fahrenden Radfahrer überholte, versuchte die 50-jährige Fahrerin eines grauen Seat Alhambra aus Goch beide Räder zu überholen. Aufgrund des zu geringen Seitenabstandes kam es zur Berührung des rechten Außenspiegel des Autos mit dem Pedelec-Fahrer, der daraufhin stürzte. Der Mann wurde bei dem Unfall leicht verletzt. Er konnte das Krankenhaus, in welches er zunächst durch den Rettungsdienst transportiert worden war, nach ambulanter Behandlung wieder verlassen. Die Polizei weist in diesem Zusammenhang noch einmal auf die Mindestabstände beim Überholen hin: Mit Kraftfahrzeugen ist beim Überholen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden ein Seitenabstand innerorts von mindestens 1,5 m und außerorts von mindestens 2 m einzuhalten.(sp) Rückfragen bitte an: Kreispolizeibehörde Kleve Pressestelle Polizei Kleve Telefon: 02821 504 1111 E-Mail: pressestelle.kleve@polizei.nrw.de