Dissen/BAB 33: Kurzes Fahrvergnügen für Fahranfänger
Der 26-jährige Fahranfänger aus Oldenburg konnte seinen Führerschein nur knapp 3 Monate genießen - nun ist er wieder Fußgänger.
Hintergrund dafür war seine Trunkenheitsfahrt in den frühen Morgenstunden des Pfingstmontages auf der A33, die einem aufmerksamen Zeugen aufgefallen war. Der Zeuge, bei dem es sich um einen Polizeibeamten auf dem Weg zum Frühdienst handelte, schätzte die Schlangenlinien des Ford-Fahrers richtig ein - die hinzugerufene Streife des Zentralen Verkehrsdienstes stellte an der Anschlussstelle Dissen Süd eine Atemalkoholkonzentration von über 1,1 Promille beim Fahrzeugführer fest.
Den Vorwurf, dass er als Fahranfänger in der Probezeit an die Null-Promille-Grenze gebunden sei, konterte der Mann damit, dass er ja schließlich nach der Party vier Stunden geschlafen habe, bevor er in Oldenburg seine Reise nach Paderborn gestartet hatte. Nach seiner Einschätzung sei er so wieder voll fahrtauglich gewesen. Seinen jüngst erhaltenen Führerschein wollte er daher auch nicht freiwillig abgeben, sodass eine Richterin die Beschlagnahme verfügte.
Als die Polizeibeamten ihm erläuterten, dass er ab sofort bis auf Weiteres keine fahrerlaubnispflichtigen Fahrzeuge mehr führen darf, schüttelte er nur ungläubig den Kopf. Er berief sich erneut darauf, dass er doch geschlafen habe und damit alles gut sein müsste.
Nach der anschließend Entnahme einer Blutprobe wurde der junge Mann aus der polizeilichen Maßnahme entlassen. Neben der Beschlagnahme des Führerscheins, leiteten die Polizisten ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Trunkenheitsfahrt ein.
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