BPOL NRW: Bundespolizei nimmt zwei gesuchte Männer fest – Einer von ihnen kann Geldstrafe nicht begleichen

Im Rahmen einer stichprobenartigen Einreisekontrolle eines Fluges aus Iasi/Rumänien wurde am gestrigen Mittwochvormittag (22.05.2024) ein Rumäne durch die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf kontrolliert. Hierbei stellten die Beamten fest, dass nach dem 54-Jährigen gefahndet wurde. Die Staatsanwaltschaft Aachen hatte im März dieses Jahres einen Haftbefehl wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz gegen den Verurteilten erlassen. Die Geldstrafe in Gesamthöhe von 1.290 Euro konnte durch den in Köln lebenden Mann nicht beglichen und somit die Ersatzfreiheitsstrafe in Gesamthöhe von 43 Tagen nicht abgewendet werden. Nach Festnahme und Eröffnung des Haftbefehls wurde der Verurteilte durch die Bundespolizei den Justizbehörden überstellt. Etwa eine Stunde später stellten die Bundespolizeibeamten einen Deutschen fest, der beabsichtigte, nach Dublin/Irland zu fliegen. Im Rahmen der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle wurde festgestellt, dass der 64-Jährige von der Staatsanwaltschaft Duisburg gesucht wurde. Im Februar dieses Jahres wurde durch diese ein Haftbefehl wegen Körperverletzung gegen den im Juli 2023 rechtskräftig Verurteilten ausgestellt. Die Geldstrafe in Höhe von 600 Euro konnte der Mann jedoch begleichen und somit die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 60 Tagen abwenden. Danach trat er seinen Flug nach Irland an. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Flughafen Düsseldorf Pressestelle Daniela Maaßen Telefon: +49 (0) 211 / 9518 - 108 E-Mail: presse.dus@polizei.bund.de Postfach 30 04 42 40404 Düsseldorf Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.