Stadtgebiet: Verbotsverfügung zu einer propalästinensischen Versammlung gerichtlich bestätigt

Eine Privatperson hatte für Samstag (25. Mai) eine pro-palästinensische Demonstration für den Innenstadtbereich angemeldet. Aufgrund vorliegender Erkenntnisse musste die Polizei Duisburg davon ausgehen, dass die Durchführung der Versammlung den organisatorischen Zusammenhalt der durch Verfügung des Ministeriums des Innern des Landes NRW vom 18. März 2024 verbotenen Vereinigung "Palästina Solidarität Duisburg" (PSDU) aufrechterhalten, zumindest aber unterstützen würde. Weil durch die Durchführung der geplanten Versammlung die öffentliche Sicherheit unmittelbar gefährdet wäre und die Gefahr nicht anderweitig abgewehrt werden kann, hat die Polizei Duisburg die zuvor genannte Versammlung verboten. Gegen dieses Verbot hat die Anmelderin beim zuständigen Verwaltungsgericht Düsseldorf per Eilantrag Einspruch eingelegt. Das Verwaltungsgericht wies den Eilantrag ab und bestätigte somit Entscheidung der Polizei Duisburg die Versammlung zu verbieten. In den sozialen Medien wird derzeit für eine Teilnahme an eben dieser verbotenen Versammlung aufgerufen. Die Polizei Duisburg appelliert daher an den Personenkreis, der dieses Vorhaben in Erwägung zieht: Sowohl die Teilnahme an einer verbotenen Versammlung als auch Aufrufe zur Teilnahme an einer verbotenen Versammlung sind strafbewährt und werden von der Polizei konsequent verfolgt. Überdenken Sie Ihre Entscheidung, denn die Polizei wird keine verbotene Versammlung im Stadtgebiet tolerieren und konsequent einschreiten. Journalisten wenden sich mit Rückfragen bitte an: Polizei Duisburg - Pressestelle - Polizei Duisburg Telefon: 0203 280 -1041, -1045, -1046, -1047 Fax: 0203 280 1049 E-Mail: pressestelle.duisburg@polizei.nrw.de außerhalb der Bürodienstzeiten: Polizei Duisburg Telefon: 0203 2800