BPOL NRW: 3.200 Euro Geldstrafe – Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl am Flughafen Dortmund
Am Donnerstagmittag (30. Mai) beabsichtigte eine Frau über den Flughafen Dortmund aus dem Bundesgebiet auszureisen. Eine Staatsanwaltschaft ließ bereits per Haftbefehl nach dieser suchen.
Gegen 13:30 Uhr erschien eine 28-Jährige bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle eines Fluges nach Farnborough/ England. Ermittlungen ergaben, dass die Staatsanwaltschaft Freiburg nach dieser fahnden ließ.
Das Amtsgericht Lörrach verurteilte die kosovarische Staatsbürgerin bereits im Mai 2023 rechtskräftig, wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 80 Euro verurteilte.
Nun konnte die in der Schweiz lebende Frau die geforderte Summe in Höhe von 3.200 Euro (zzgl. Verfahrenskosten) begleichen, sodass sie ihre Reise fortsetzen durfte.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Dortmund
Pressestelle
Anne Rohde
Telefon: +49 (0) 231/ 56 22 47 - 1011
Mobil: +49 (0) 171/ 30 55 131
E-Mail: presse.do@polizei.bund.de
Untere Brinkstraße 81-89
44141 Dortmund
Weitere Informationen erhalten Sie unter oder
unter oben genannter Kontaktadresse.