BPOLI PW – GdpD POM: Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und Alkohol sorgten für Ausschluss der Bahnreise
Wegen Verstoßes gegen § 86a Strafgesetzbuch muss sich ein 36jähriger polnischer Staatsangehöriger verantworten. Die Notfallleitstelle der Bahn in Berlin informierte über eine randalierende Person im RE 5365 - Ankunft 20.14 Uhr Bahnhof Pasewalk. Kräfte der MKÜ Bad Bramstedt stellten die Person im Zug fest. Der 36jährige hatte der Zugbegleiterin mehrfach den "Hitler-Gruß" gezeigt, was der Reisende den Beamten gegenüber auch bestätigte. Eine erste Atemholkontrolle ergab 2,01 Promille. Der Pole wurde von der Weiterfahrt ausgeschlossen. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahme und Erteilung eines Platzverweises durfte er seine Reise fortsetzen.
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