Fahrten ohne die erforderliche Fahrerlaubnis

Zwei Beamte der Polizei Gifhorn befanden sich am gestrigen Donnerstagabend auf einer Streifenfahrt zwischen Osloß und Dannenbüttel. Dabei bemerkten sie einen Skoda Fabia, der von der Bundesstraße 188 auf einen Feldweg abbog. Dieser führt zum Sportplatz von Dannenbüttel und in der Verlängerung auf den Lehmweg in Gifhorn. Das Befahren der Verlängerung ist jedoch ausschließlich Fahrzeugen der Land- und Forstwirtschaft vorbehalten. Die Beamten beobachteten, dass der Skoda verbotenerweise die Verlängerung befuhr und verfolgten das Fahrzeug. Bei der anschließenden Kontrolle stellte sich heraus, dass der 31-jährige Fahrzeugführer nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Seine Fahrt war damit beendet, der Fahrzeugschlüssel wurde sichergestellt. Ähnliche Feststellungen machten Beamte der Polizei Wittingen am Nachmittag des Dienstags dieser Woche bei Eutzen. Den Beamten kam auf der Landesstraße 270 ein Mercedes-Benz entgegen. Ihnen war aus vergangenen Einsätzen bekannt, dass der Fahrer aktuell keine Fahrerlaubnis besitzt. Sie wendeten ihren Funkstreifenwagen und kontrollierten Fahrzeug und Fahrer in Wittingen. Der 42-Jährige konnte auch bei dieser Kontrolle keinen Führerschein vorzeigen, auch seine Fahrt war somit beendet. Gegen beide Männer wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Rückfragen bitte an: Polizeiinspektion Gifhorn Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Christoph Nowak Telefon: 05371 980-104 E-Mail: pressestelle@pi-gf.polizei.niedersachsen.de