BPOLI LUD: Geldstrafen gezahlt
Am Samstag, den 1. Juni 2024, kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizei einen 35-jährigen Georgier. Die Überprüfung ergab, dass der Mann von der Staatsanwaltschaft Bremen mit einem Haftbefehl gesucht wurde. Das Amtsgericht Bremen verurteilte ihn im Jahr 2022 wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe in Höhe von 300,00 Euro. Da der Georgier die Geldstrafe bislang nicht gezahlt hatte, bestand der Haftbefehl weiterhin.
Er beglich vor Ort seine ausstehende Geldstrafe und durfte anschließend seine Reise fortsetzen.
Bereits am Freitag (31. Mai 2024) nahmen Bundespolizisten einen 40-jährigen Georgier vorläufig fest. Der Mann hatte noch eine Geldstrafe in Höhe von 377,50 Euro bei der Staatskasse offen. Bereits 2021 verurteilte ihn das Amtsgericht Stuttgart wegen unerlaubten Aufenthalts ohne erforderlichen Aufenthaltstitel. Weil er bisher nicht zahlte, erließ die Staatsanwaltschaft Stuttgart einen Vollstreckungshaftbefehl.
Der Georgier zahlte seine Schulden und reiste weiter.
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