BPOL NRW: Bundespolizei stellt Gleisläufer im Krefelder Hauptbahnhof
Ein Mann (46) überquerte am späten Dienstagnachmittag (04. Juni), um 17.00 Uhr die Gleise im Krefelder Hauptbahnhof. Die einfahrende RB 33 leitete in dem Zusammenhang eine Schnellbremsung ein. Reisende, die sich im Zug befanden, wurden nicht verletzt. Bundespolizisten stellten den Mann und erteiltem ihm eine Strafanzeige wegen des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr.
Die Notfallleitstelle der Deutschen Bahn informierte die eingesetzten Beamten der Bundespolizei über einen Gleisläufer im Krefelder Hauptbahnhof. Beim Eintreffen konnten die Beamten den 46-jährigen Deut-schen am Bahnsteig zu Gleis 1 feststellen und polizeilich kontrollieren. Nach der Belehrung sowie der Eröffnung des Strafverfahrens, wurde der Mann mit einem Platzverweis für den Krefelder Hauptbahnhof entlassen. Bahnreisende, die sich in der Regionalbahn befanden, wurden durch die eingeleitete Schnellbremsung des Zugführers nicht verletzt.
Gegen den 46-Jährigen wurde ein Strafverfahren wegen des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr eingeleitet.
Die Bundespolizei informiert Sie über die möglichen Gefahren in Bezug auf die Sicherheit an Bahnanlagen.
Das Betreten und Überqueren der Gleise ist auch an Bahnhöfen nicht nur lebensgefährlich sondern auch verboten. Züge fahren zwar mit verlang-samter Geschwindigkeit durch beziehungsweise in einen Bahnhof ein, haben jedoch durch
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