Bundespolizeidirektion München: Zwei Haftbefehle durch Bundespolizei München vollstreckt

Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion München haben am 4. Juni in zwei separaten Fällen meh-rere Haftbefehle vollstreckt und die betroffenen Personen in die Justizvollzugsanstalt Stadelheim überstellt. Gegen 12:30 Uhr wurde die Einsatzleitstelle der Bundespolizeiinspektion München über eine hilflose Person am S-Bahnhaltepunkt Gronsdorf informiert. Die Person, ein 39-jähriger Spanier, befand sich in der Obhut des Rettungsdienstes und wurde mangels eines medizinischen Notfalls an die Bundespolizei übergeben. Bei der an-schließenden Kontrolle stellte sich heraus, dass gegen ihn ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Berlin vorlag. Der Mann war wegen Körperverletzung zu ei-ner Geldstrafe von 2.900 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 58 Tagen verurteilt worden. Da er die Geld-strafe nicht zahlen konnte und ein Atemalkoholtest einen Wert von 3,2 Promille ergab, wurde er nach Feststellung der Haftfähigkeit durch einen Arzt in die Justizvollzugsanstalt München-Stadelheim eingeliefert. Ein weiterer Vorfall ereignete sich am selben Tag gegen 14:45 Uhr am Münchner Hauptbahnhof. Bei der Kontrolle eines 40-jährigen Ungarn wurden drei Vollstreckungshaftbefehle der Staatsanwaltschaften Traunstein, Ulm und Memmingen festgestellt. Der Mann war wegen mehr-fachen Erschleichens von Leistungen zu Geldstrafen von insgesamt 1.650 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von insgesamt 110 Tagen verurteilt worden. Zusätzlich beliefen sich die Verfahrenskosten auf 324 Euro. Auch er konnte die geforderte Summe nicht aufbringen und wurde in die Justizvollzugsanstalt Stadelheim überführt. Rückfragen bitte an: Sina Dietsch Pressestelle Telefon: 089 515550-1103 E-Mail: presse.muenchen@polizei.bund.de Die Bundespolizeiinspektion München ist zuständig für die polizeiliche Gefahrenabwehr und Strafverfolgung im Bereich der Anlagen der Deutschen Bahn und im größten deutschen S-Bahnnetz mit über 210 Bahnhöfen und Haltepunkten auf 440 Streckenkilometern. Zum räumlichen Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeiinspektion München gehören drei der vier größten bayerischen Bahnhöfe. Er umfasst neben der Landeshauptstadt und dem Landkreis München die benachbarten Landkreise Bad Tölz-Wolfratshausen, Dachau, Ebersberg, Erding, Freising, Fürstenfeldbruck, Landsberg am Lech und Starnberg. Sie finden unsere Wache im Münchner Hauptbahnhof unmittelbar neben Gleis 26. Das Revier befindet sich im Ostbahnhof in München und der Dienstsitz für die nichtoperativen Bereiche mit dem Ermittlungsdienst befindet sich in der Denisstraße 1, rund 700m fußläufig vom Hauptbahnhof entfernt. Zudem gibt es Diensträume in Pasing und Freising. Telefonisch sind wir rund um die Uhr unter 089 / 515550 - 1111 zu erreichen. Weitere Informationen erhalten Sie unter oder oben genannter Kontaktadresse.