BPOL NRW: Strafe nicht bezahlt – Bundespolizei verhaftet 56-Jährigen

Diese Fahrt im ICE hat für einen 56-Jährigen am Montag (10. Juni) ins Gefängnis geführt. Am Vormittag fuhr er aus Osnabrück kommend in Richtung Münster, als er bei der Kontrolle keinen Fahrschein vorweisen konnte. Da er auch keine Personalien angab, wurde der wohnsitzlose Deutsche in Münster von der alarmierten Bundespolizei erwartet. Nachdem seine Personalien ermittelt waren, wurde festgestellt, dass ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Stade gegen den 56-Jährigen vorlag, der offenbar gewohnheitsmäßig ohne Fahrschein mit dem Zug fährt. Das Amtsgericht Cuxhaven hatte ihn 2023 wegen Leistungserschleichungen zu einer Geldstrafe von 3.000 Euro verurteilt. Da er die Geldstrafe nicht bezahlt hatte, wurde schließlich Haftbefehl gegen ihn erlassen. Auch bei der Bundespolizei konnte er die offene Strafe, die inzwischen durch Verfahrenskosten auf fast 4.000 Euro angewachsen war, nicht begleichen. Er wurde in die Justizvollzugsanstalt Münster zur Verbüßung einer Ersatzfreiheitsstrafe von 100 Tagen eingeliefert. Ihn erwartet darüber hinaus ein weiteres Strafverfahren wegen Leistungserschleichung. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Münster Pressestelle Markus Heuer Telefon: 0251 97437 - 1012 E-Mail: presse.ms@polizei.bund.de Internet: Bahnhofstr. 1 48143 Münster Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.