Palästinensische Versammlung durch die Versammlungsbehörde verboten
Am Samstag, 15.06.2024, sollte zwischen 16.00 und 17.00 Uhr die Versammlung "Leid der Palästinenser. Aktuelle Lage in Gaza (Rafah)." stattfinden, die nach umfangreichen Ermittlungen des polizeilichen Staatsschutzes durch die zuständige Versammlungsbehörde verboten wurde.
Die Versammlung wurde von einer Privatperson angezeigt. Der Anzeigende rechnete mit etwa 1.000 Teilnehmenden. Die umfangreichen Ermittlungen des polizeilichen Staatsschutzes führten zu Erkenntnissen, die die These stützen, dass im Rahmen der Versammlung die Begehung von Straftaten zu erwarten gewesen wäre. Die Polizei rechnete mit hoher Wahrscheinlichkeit mit einem unfriedlichen Verlauf der Versammlung.
Da die Sicherheit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie unbeteiligter Dritter im Falle der Durchführung der Versammlung nicht hätte gewährleistet werden können und eine solche Versammlung gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung verstoßen hätte, wurde die Versammlung verboten.
Ein entsprechender Verbotsbescheid wurde dem Anzeigenden zugestellt. Der Rechtsweg steht ihm offen. /san
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