Quadfahrer verunfallt und verletzt sich schwer

Ein 30-jähriger Neusser erlitt bei einem Verkehrsunfall am Donnerstag (13.06.) gegen 21:15 Uhr schwere Verletzungen. Der Neusser war mit seinem Quad auf der Ruhrstraße in Richtung Isarstraße unterwegs. Im Bereich eines dortigen Supermarktes verlor er nach ersten Erkenntnissen die Kontrolle über sein Fahrzeug und überschlug sich. Der Neusser erlitt Verletzungen am Kopf und wurde mit einem Rettungswagen in ein Krankenhaus gebracht. Der genaue Unfallhergang und die Unfallursache ist nun Gegenstand der polizeilichen Ermittlungen beim Verkehrskommissariat 1. In diesem Zusammenhang weist die Polizei auf das Tragen eines geeigneten Schutzhelms hin. Im Paragraf 21a der StVO ist die Helmpflicht für Fahrzeugführer und deren Beifahrer klar geregelt: "Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind." Der Polizei ist bewusst, dass ein Helm keinen Unfall verhindert, er kann aber die Folgen eines solchen, insbesondere bei Kopfverletzungen, minimieren. Mehr erfahren Sie auf unserer Internetseite: https://rhein-kreis-neuss.polizei.nrw/artikel/schuetzen-sie-ihren-kopf. Rückfragen von Pressevertretern bitte an: Der Landrat des Rhein-Kreises Neuss als Kreispolizeibehörde -Pressestelle- Jülicher Landstraße 178 41464 Neuss Telefon: 02131/300-14000 02131/300-14011 02131/300-14013 02131/300-14014 Telefax: 02131/300-14009 Mail: pressestelle.neuss@polizei.nrw.de Web: