(HDH) Sontheim an der Brenz – Im Rausch gegen Laternenmast / Am Mittwoch hatte ein Radfahrer in Sontheim a.d. Brenz zu viel Alkohol intus.
Gegen 21.15 Uhr war ein 54-Jähriger mit seinem Herrenrad in der Brenzer Straße unterwegs. Der Radler fuhr an einem Fußgängerüberweg über den Bordstein. Dabei schaute er nicht nach vorne und übersah wohl eine Laterne. Der 54-Jährige stieß mit seinem Rad gegen den Mast und stürzte auf die Straße. Ein Zeuge konnte den Unfall beobachten und leistete bei dem kurzzeitig bewußtlosen Mann Erste Hilfe. Den Beamten der Polizei Giengen war die Ursache für den Unfall schnell klar. Sie stellten bei der Unfallaufnahme fest, dass der Mann nach Alkohol roch. Ein Test bestätigte den Verdacht der Polizei. Er hatte mit über 2 Promille deutlich zu viel davon intus. Der Radfahrer kam in ein Krankenhaus. Dort nahm ihm ein Arzt Blut ab. Das wird jetzt ausgewertet und soll Aufschluss darüber geben, wie viel Promille er tatsächlich hatte. Der Mann erlitt leichte Verletzungen. An der Laterne und dem Fahrrad ist kein Schaden entstanden. Auf den 54-Jährigen kommt jetzt eine Anzeige zu.
Hinweis von der Polizei: Laut Gesetz ist es zwar erlaubt bis 1,6 Promille Fahrrad zu fahren, strafbar kann man sich aber schon früher machen. Das passiert, wenn man mit niedrigerer Alkoholisierung trotzdem nicht in der Lage ist, das Fahrrad sicher zu führen. Aufgrund der oft schweren Folgen von alkoholisiertem Fahren fallen hier die Strafen auch sehr hoch aus. Fahrradfahren erfordert einen Gleichgewichtssinn, unter Alkoholeinfluss kann dieser stark beeinträchtigt sein. Betrunkene Radfahrer können dann gefährlich stürzen oder anders verunfallen. In Vergangenheit kam es immer wieder so zu schweren Verletzungen. Die Polizei rät, ausschließlich nüchtern Fahrrad zu fahren, das sichere Fahren mit dem Fahrrad unter Alkoholeinfluss wird oft unterschätzt und dann ist es meist zu spät.
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