Bundespolizeidirektion München: Bundespolizei führt Waffenverbotszonen in den Hauptbahnhöfen München, Nürnberg, Würzburg und Augsburg ein
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Anlage_3_Muenchen_Hbf.pdfPDF - 525 kBAnlage_4_Wuerzburg_Hbf.pdfPDF - 262 kBAnlage_1_Nuernberg_Hbf.pdfPDF - 402 kB20240614_DM_FUeST_Allgemeinverfuegung.pdfPDF - 67 kBAnlage_2_Augsburg_Hbf.pdfPDF - 431 kB
München - Die Bundespolizei erlässt für den Zeitraum vom 15. Juni 2024, 00:00 Uhr bis zum 15. Juli 2024, 06:00 Uhr eine Allgemeinverfügung für die Hauptbahnhöfe München, Nürnberg, Würzburg und Augsburg, mit der das Mitführen von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art verboten wird.
Der Geltungsbereich der Allgemeinverfügung umfasst alle Gebäudeteile der Hauptbahnhöfe einschließlich der Personentunnel, der zugehörigen Bahnsteige sowie aller öffentlich zugänglichen Ebenen.
Aus Sicherheitsgründen ist das Mitführen von gefährlichen Gegenständen in diesem Zeitraum verboten. Ziel ist es, der Begehung von Gewaltdelikten vorzubeugen und Reisende sowie Polizeibeamte vor entsprechenden Übergriffen zu schützen. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund des erhöhten Reiseaufkommens während der EM 2024.
Einsatzkräfte der Bundespolizei überwachen die Einhaltung des Verbots. Bei Verstößen gegen die Verfügung können die Gegenstände sichergestellt und unabhängig von einem möglichen Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Waffengesetz ein Zwangsgeld festgesetzt werden. Weitere Konsequenzen können ein Platzverweis oder ein Bahnhofsverbot (Hausverbot) sein.
Gewaltdelikte auf Bahnhöfen und Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes bewegen sich weiterhin auf hohem Niveau. Immer wieder werden dabei auch gefährliche Gegenstände eingesetzt.
Die vorgesehene Einschränkung ist daher aus Sicht der Bundespolizei erforderlich.
Weitere Regelungen bzw. Ausnahmen von dem Verbot ergeben sich aus der beigefügten Allgemeinverfügung. Diese ist der Pressemitteilung beigefügt und auf der Homepage der Bundespolizei unter www.bundespolizei.de veröffentlicht.
Ergänzend informiert die Bundespolizei:
- Das Führen von Waffen in der Öffentlichkeit unterliegt
waffenrechtlichen Bestimmungen und ist gegebenenfalls verboten
bzw. bedarf einer behördlichen Erlaubnis (z. B. Verbot des
Führens von Einhandmessern, Kleiner Waffenschein für
Schreckschuss-, Reiz- und Signalwaffen).
- Waffen, auch solche, die zur Selbstverteidigung gedacht sind,
bieten trügerische Sicherheit. Sie können die eigene
Risikobereitschaft erhöhen, zur Gewalteskalation beitragen und
zu einer Schadensvergrößerung führen.
- Privatpersonen, die Waffen tragen, vernachlässigen oft
deeskalierende Techniken und Kommunikationsstrategien, die zu
einer Beruhigung der Situation beitragen könnten.
- Waffen erschweren Helfern und der Polizei zu erkennen, wer Täter
und wer Opfer ist.
- Eine Waffe kann im ungünstigsten Fall abgenommen und gegen den
angegriffenen Träger selbst eingesetzt werden.
- Der Einsatz von Waffen führt schnell zu lebensbedrohlichen
Verletzungen und kann erhebliche strafrechtliche sowie
finanzielle Folgen haben.Rückfragen bitte an:
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