BPOL NRW: 26-Jähriger mit Schwert im Bahnhof angetroffen – Bundespolizei ermittelt und weist auf Allgemeinverfügung hin
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Gestern Nachmittag (18.Juni) wurden Mitarbeiter der DB-Sicherheit bei der Bundespolizei Essen mit einem Mann vorstellig. Dieser führte ein Schwert mit sich, welches die Beamten sicherstellten. Eine Allgemeinverfügung regelt derzeit das Verbot von Mitführen von gefährlichen Gegenständen während der EURO 2024 für den Hauptbahnhof.
Gegen 17:30 Uhr stellte eine Streife der DB-Sicherheit am Bahnsteig zu Gleis 6 des Essener Hauptbahnhofes einen 26-Jährigen fest, der ein Schwert bei sich trug. Die DB Mitarbeiter wurden mit dem Soester in der Bundespolizeiwache Essen vorstellig. Der Schwertträger übergab den Beamten das Schwert freiwillig, die dieses anschließend sicherstellten. Bei der Identitätskontrolle stellten die Einsatzkräfte fest, dass der syrische Staatsbürger gegen eine räumliche Beschränkung verstieß, die seinen Aufenthalt auf den Bezirk seiner zugewiesenen Ausländerbehörde beschränkt.
Bei dem Gegenstand handelte es ich um ein ungeschliffenes Schwert, das im Sinne des Waffengesetzes eine Hieb- und Stoßwaffe darstellt. Das Führen dieser stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
Die Bundespolizisten leiteten ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz ein. Zudem leiteten sie ein Ermittlungsverfahren wegen der Zuwiderhandlung gegen die räumliche Beschränkung ein.
Zur Europameisterschaft 2024 wurde eine Allgemeinverfügung unter anderem für den Hauptbahnhof Essen erlassen. Dies hat zur Folge, dass gefährliche Gegenstände jeglicher Art sichergestellt werden. Zudem kann bei Zuwiderhandlungen ein Zwangsgeld in Höhe von 200,- Euro erhoben werden.
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