BPOLI LUD: Geldstrafen bezahlt, weitergereist
Offene Geldstrafen sorgten gestern Abend bei zwei polnischen Bürgern (32, 47), die über die Görlitzer Stadtbrücke bzw. über die Autobahn nach Deutschland einreisten, für kurze Reiseunterbrechungen. Bei der Überprüfung ihrer Personalien hatten die Bundespolizisten festgestellt, dass jeweils ein Haftbefehl vorlag.
Im Falle des 32-Jährigen hatte die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach den Haftbefehl ausgestellt, weil dieser auf einen gerichtlichen Strafbefehl wegen Fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung in Tateinheit mit vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis bislang nicht reagierte bzw. 1020,00 Euro nicht bezahlte.
Im Falle des 47-Jährigen war es die Staatsanwaltschaft Düsseldorf, die den Haftbefehl ausgestellt hatte. Diesem lag eine Verurteilung durch das Amtsgericht Neuss wegen Fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr zugrunde. In dem Zusammenhang hätte der Verurteilte 800,00 Euro zahlen müssen.
Die Zahlung der offenen Forderungen holten beide Polen unmittelbar nach ihrer Festnahme nach, anschließend reisten sie weiter.
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