Trunkenheitsfahrt und Verstoß Waffengesetz
Sarstedt (jb) Am 22.06.2024, gg. 0:49 Uhr kontrollierten Beamte der Polizei Sarstedt einen 25-jährigen Sarstedter, der die Friedrich-Ebert-Straße auf einem Kleinkraftrad entlangfuhr. Als er die Beamten erblickt, steigt dieser sofort ab und schiebt sein Kraftfahrzeug. Offensichtlicher Grund dafür war zunächst der nicht mitgeführte Helm. Der nächste Grund offenbarte sich im folgenden Gespräch: Der Mann roch nach Alkohol. Der Verdacht bestätigte sich, als er einen freiwilligen Atemalkoholtest absolvierte. Ergebnis: 0,65%o. Außerdem deuteten mehrere Ausfallerscheinungen auf den Konsum von Betäubungsmitteln hin, so dass eine Blutprobenentnahme durchgeführt wurde.
Außerdem wurde bei dem Sarstedter am Gürtel eine Taschenlampe festgestellt, die sich tatsächlich als ein Elektroschocker ohne Prüfzeichen herausstellte. Es handelt sich hierbei um einen verbotenen Gegenstand nach dem Waffengesetz, der durch die Beamten beschlagnahmt wurde.
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