Besuch des Hechtfestes in Teterow endet in Gewahrsamnahmen
Am Wochenende vom 21.06.-23.06.2024 fand in Teterow das alljährliche
Hechtfest statt. Am Abend des 22.06.2024 fiel eine vierköpfige
Personengruppe dadurch auf, dass zwei Gruppenmitglieder laute "Sieg
Heil"-Rufe skandierten. Nach Abschluss der Befragung vor Ort wurde
durch die eingesetzten Beamten ein Ermittlungsverfahren wegen der
Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gem. §
86a StGB eingeleitet.
Nach der Befragung mehrerer Zeugen wurde bekannt, dass die
Personengruppe schon über den gesamten Nachmittag hinweg immer wieder
den Ablauf auf dem Hechtfest störte. Aus diesem Grund wurde den vier
deutschen Männern ein Platzverweis für das Veranstaltungsgelände
erteilt. Nachdem sie diesem zunächst nachkamen, kehrten die
alkoholisierten Störer einige Zeit später zurück. Zur Durchsetzung
der Platzverweise wurden schlussendlich ein 26-jähriger, ein
27-jähriger und ein 33-jähriger Mann in polizeiliches Gewahrsam
genommen. Während der Gewahrsamnahme wurde durch den 27-jährigen
Beschuldigten volksverhetzende Äußerungen getätigt. Hierfür wurde ein
gesondertes Ermittlungsverfahren wegen Volksverhetzung gem. § 130
StGB eingeleitet.
Jonas Ehmke
Polizeioberkommissar
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