Bilanz des ersten KiWo-Wochenendes aus Sicht der Bundespolizei
Die Bundespolizeiinspektion Kiel bilanziert in ihrem Zuständigkeitsbereich ein vorwiegend friedliches erstes Kieler-Woche-Wochenende. Jedoch mussten die Einsatzkräfte leider auch diverse Verstöße gegen die zu Schwerpunktzeiten erlassene Allgemeinverfügung zum Mitführungsverbot von gefährlichen Gegenständen feststellen.
Konsequent gegen Störer und Straftäter, besonnen und bürgerfreundlich gegenüber den friedlich feiernden KiWo-Besuchern - so war auch dieses Jahr das Motto der Bundespolizei.
Um das zu gewährleisten, setzte die verstärkte Bundespolizeiinspektion Kiel zu Schwerpunktzeiten weit über 100 Beamtinnen und Beamte und auch Diensthunde ein.
Der Soundcheck am Freitag und insbesondere die Eröffnung am Samstag (Holstenbummel) waren geprägt von einem zwar erhöhten, aber gut zu lenkenden Reiseaufkommen. Zu einer Überfüllung in der An- und Abreise ist es sowohl auf den Bahnsteigen als auch in den Zügen nicht gekommen.
Insgesamt wurden durch die Bundespolizei an diesem ersten Wochenende -14- Strafanzeigen (2023: -41-) aufgenommen, davon -2- wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, -2- wegen Verstoß Waffengesetz und nur -1- wegen Körperverletzung. Aber auch -5- Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz konnten festgestellt werden. -184- Personen mussten aufgrund ihres Verhaltens "ermahnt" werden (sogenannte Gefährderansprachen).
Im Geltungszeitraum der Allgemeinverfügung wurden -495- Personen kontrolliert (2023: -131-). Hierbei wurden insgesamt 13 Personen festgestellt, die gegen das Mitführungsverbot von gefährlichen Gegenständen verstoßen haben. Hierbei wurden überwiegend Messer unterschiedlicher Art (Spring-, Einhandmesser) und Reizstoffsprühgeräte festgestellt. Neben der Sicherstellung der Gegenstände wurde allen Personen ein Zwangsgeld bei wiederholtem Verstoß angedroht.
Die Bundespolizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass auch am Freitag, 28.06.24 und Samstag, 29.06.2024 von jeweils 16:00 Uhr bis 06:00 Uhr die Allgemeinverfügung zum Mitführungsverbot von gefährlichen Gegenständen greift. Der Geltungsbereich umfasst den gesamten Hauptbahnhof Kiel einschl. der hinauslaufenden Bahnsteige, Treppenanlagen, Ausgänge Sophienblatt und Kaistraße, Überdachung Ausgang Raiffeisenstraße ohne das Erlebniszentrum CAP sowie die Straßenüberführung über das Sophienblatt zum Sophienhof.
Das Mitführverbot gilt für alle Personen, die sich im Geltungsbereich und im Gültigkeitszeitraum aufhalten bzw. diesen betreten.
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