BPOLI LUD: Georgier führt bei unerlaubter Einreise Butterflymesser und gefälschten Führerschein mit
Im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen waren Einsatzkräfte der Bundespolizei auf der Autobahn bei Görlitz gestern Morgen auf einen polnischen Opel Zafira aufmerksam geworden. Hinter dem Lenkrad trafen sie auf einen georgischen Kraftfahrer (34), der zum Zeitpunkt der Einreise die zulässige Aufenthaltsdauer im Schengen-Raum bereits deutlich überschritten hatte. In diesem Zusammenhang ist später eine Anzeige wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise gefertigt und noch am Abend die Zurückweisung durchgeführt worden. Bei dieser Anzeige blieb es allerdings nicht. Wegen eines in seinem Gepäck gefundenen Butterflymessers war der Verstoß gegen das Waffengesetz und wegen eines gleichfalls entdeckten gefälschten ukrainischen Führerscheins der Verdacht des Verschaffens von falschen amtlichen Ausweisen angezeigt worden. Hinsichtlich der genannten Verstöße war außerdem die Zahlung einer Sicherheitsleistung angeordnet worden. Bevor der 34-Jährige die Dienststelle in Richtung Polen verließ, musste er also 200,00 Euro für das zu erwartende Strafverfahren hinterlegen.
Auch einem Belarussen (38) war ein Messer zum Verhängnis geworden. Im Falle des 38-Jährigen führte konkret ein Springmesser zur Anzeigenerstattung (wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Waffengesetz). Das Corpus Delicti war am Samstagmorgen im Reisegepäck des späteren Beschuldigten, als dieser über die Autobahn einreisen wollte, gefunden worden.
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