BPOLI PW – GdpD POM: Gefälschte Dokumente- Strafanzeige folgt auf den Fuß
Eine 32- jährige deutsche Staatsangehörige wurde am Samstag, kurz nach Mitternacht, auf der BAB 11 in Pomellen angehalten und kontrolliert. Sie war mit ihrem PKW Passat Richtung Berlin unterwegs.
Zur Kontrolle legte die Frau ihren deutschen Personalausweis und einen auf ihre Person ausgestellten italienischen Führerschein vor. Des Weiteren legte sie ein Schreiben vom Kraftfahrtbundesamt sowie ein italienisches Dokument vor, welche die Echtheit des italienischen Führerscheins bestätigen sollten. Als die Beamten die vorgelegten Dokumente eingehend untersuchten wurde festgestellt, dass der italienische Führerschein, das Schreiben des Kraftfahrtbundesamtes und das italienische Dokument Totalfälschungen sind. Die weiteren Ermittlungen ergaben, dass der Frau die Fahrerlaubnis am 18.12.2018 unanfechtbar entzogen worden ist und ihr auch keine neue Fahrerlaubnis erteilt wird. Sie muss sich jetzt wegen Urkundenfälschung und Fahren ohne Fahrerlaubnis strafrechtlich verantworten.
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